Auszug aus der Satzung

§ 2 Vereinszweck
Das Repertoire des Chorensembles "Cantamus" Nordhausen umfasst klassisches, aber auch modernes deutschsprachiges und internationales Liedgut. Die Mitglieder des Vereins haben Freude am Singen und vermitteln dieses mit hohem Anspruch an die Qualität bei Konzerten und Auftritten der interessierten Öffentlichkeit. Das Motto des Vereins lautet daher

"Bunt wie die Welt".

Der Verein ist selbstlos tätig.
Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und verhält sich parteipolitisch und konfessionell neutral.
Für die musikalische Arbeit des Vereins, insbesondere für die Aufstellung der Programme und das Auftreten bei öffentlichen Veranstaltungen, ist der/die musikalische Leiter/in verantwortlich. Er/ Sie wird vom Vorstand beraten und organisatorisch unterstützt.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereines können erwachsene natürliche Personen werden, Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Aufnahme von Mitgliedern in den Verein erfolgt nach schriftlichem Antrag. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand zusammen mit dem/der musikalischen Leiter/in nach einer bis zu sechswöchigen Probezeit. Der Verein besteht aus aktiven (singenden) Mitgliedern und fördernden Mitgliedern (nicht singenden, den Verein auf sonstige Weise unterstützenden Mitgliedern).

§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
  • durch freiwilligen Austritt, dieser muss gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden
  • durch Ausschluss aus dem Verein bei Rückstand der Mitgliedsbeiträge über vier Monate hinaus trotz erfolgter Mahnung und bei vereinsschädigendem Verhalten
  • mit dem Tod des Mitgliedes
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlischt der Anspruch auf das Vermögen des Vereins. Dem Mitglied zur Verfügung gestellte Materialien (Kleidung, Noten, Accessoires etc.) sind dem Verein zurück zu geben. Das Beschreiten des Rechtsweges ist ausgeschlossen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Vereinsmitglied ist in der Mitgliederversammlung stimm- und wahlberechtigt und kann Anträge einbringen. Jedes aktive Mitglied ist berechtigt, Vorschläge zur Auswahl des Repertoires einzubringen, über die Auswahl entscheidet der/die musikalische Leiter/in im Einvernehmen mit der einfachen Mehrheit der aktiven Mitglieder.
Jedes Mitglied ist zur Zahlung der beschlossenen Mitgliedsbeiträge sowie zur pfleglichen Behandlung des überlassenen Vereinseigentums, wie z.B. Noten, Chorkleidung, und dessen Schutz vor Verlust verpflichtet.
Jedes aktive Mitglied ist zur disziplinierten Teilnahme an den Proben und Auftritten verpflichtet. Im Verhinderungsfall ist der Vorstand rechtzeitig zu informieren.

§ 6 Finanzierung des Vereins, Mitgliedsbeiträge
Der Verein finanziert sich aus:
  • Mitgliedsbeiträgen
  • Einnahmen aus Konzerten
  • Sponsorengeldern
  • zweckgebundenen finanziellen Zuwendungen
  • Zinsen

Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet jährlich die Mitgliederversammlung.
Der Verein verwendet die Einnahmen wie folgt:
Ausgaben für die Beschaffung der erforderlichen Noten, chorspezifischer Literatur und den Kauf sonstiger Mittel zur Durchführung der Probenarbeit und der Auftritte
Kauf geeigneter Chorkleidung gemäß Vorschlag des Vorstandes bei Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mitglieder
Veranstaltungen zur Förderung des Zusammenhalts der Chorgemeinschaft
Fallweise die Begleichung von Transportkosten zu Chorauftritten und Mieten von Proberäumen, GEMA-Gebühren
Ausgaben für Mitgliedschaft in übergeordneten Chorverbänden und Musikvereinigungen
Honorar für die Chorleitung auf Vertragsbasis
Kleine Geschenke an Chormitglieder anlässlich von Jubiläen oder für besondere Aktivitäten
Materieller Bedarf zur Sicherung der Vorstandsarbeit
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütung oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
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